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Als Wirtschaftskanzlei beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes. Sie werden etwa als ehemaliger Manager mit strafrechtlichen Vorwürfen ihres Dienstgebers konfrontiert oder umgekehrt ihr Unternehmen erhebt Vorwürfe gegen leitende Mitarbeiter oder ehemalige Vertragspartner. Wurden ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gestohlen?
Wir beraten sie gerne und vertreten sie vor Gericht. Selbstverständlich wahren wir ihre Interessen bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen oder der Beschlagnahme von Betriebsmitteln, welche schwerwiegenden Eingriffe Ihr Unternehmen dauerhaft gefährden können. Gleiches gilt für die Beratung in finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten.